Bildungsscheck

https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck NRW finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), werden betriebliche und individuelle Weiterbildungsausgaben von Beschäftigten (mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW) in kleinen und mittleren Betrieben bezuschusst. Somit können mehr Menschen und Unternehmen die berufliche Weiterbildung als Chance nutzen.

Förderkonditionen:
Mit dem Bildungsscheck werden die Kosten für eine berufliche Weiterbildung bis zur Hälfte der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme,
maximal jedoch mit 500,- €, bezuschusst. Ausgaben für Fahrten und ggf. eine Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Was wird gefördert:
Der Bildungsscheck soll insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbstständige und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Der Bildungsscheck sollte nur für Angebote der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden. 

 

Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW

Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck  ist die bzw. der Beschäftigte (auch in Elternzeit), Berufsrückkehrende und Selbstständige selbst Antragsteller und trägt den verbleibenden Eigenanteil.

  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 40 T€ (Einzelveranlagung) bzw. 80 T€ (gemeinsame Veranlagung)                                 
  • Max. 1 Bildungsscheck pro Kalenderjahr

 

Wichtige Information:
Eine Kursbuchung/Anmeldung kann bereits vor der Bildungsscheckberatung und Bildungsscheckausgabe erfolgen. Der Kurs darf bei Ausgabe des Bildungsschecks noch nicht begonnen haben. Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.

So erhalten Sie den Bildungsscheck:
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist eine qualifizierte kostenlose Beratung. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in Ihrer Beratungsstelle. Diese stellt Ihnen den Bildungsscheck aus, den Sie bei bei uns als Weiterbildungsträger einreichen. Daraufhin erhalten Sie eine um das förderfähige Kursentgelt reduzierte Rechnung.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Seite der Weiterbildungsberatung NRW